Hausrat- und Wohngebäudeversicherung in Deutschland
In Deutschland sind Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zwei separate Produkte — im Gegensatz zu Frankreich oder Großbritannien, wo Kombinationspolicen (MRH, Buildings & Contents) üblich sind. Das ist wichtig zu verstehen: Wer nur eine Wohngebäudeversicherung hat, ist gegen Brand oder Sturmschäden am Gebäude abgesichert, nicht jedoch gegen den Verlust von Möbeln und Elektronik. Wer nur Hausrat versichert, ist gegen Diebstahl und Leitungswasserschäden am Inventar geschützt, nicht am Gebäude.
Was deckt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt den gesamten beweglichen Inhalt der Wohnung gegen folgende Risiken:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus — einschließlich Trickdiebstahl und Raub
- Leitungswasser — Rohrbruch, Frost, auslaufende Waschmaschine
- Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)
- Optional: Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung
- Optional: Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Rückstau)
Als Faustregel empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Versicherungssumme von mindestens 650 €/m² Wohnfläche, um Unterversicherung zu vermeiden. Wer hochwertige Elektronik, Kunstgegenstände oder Schmuck besitzt, sollte diese separat deklarieren oder den Betrag entsprechend erhöhen.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst — also Wände, Dach, Fundament, fest verbaute Leitungen (Strom, Wasser, Heizung), Einbauküche und Sanitäreinrichtungen. Standardmäßig abgedeckt sind:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frost)
- Sturm und Hagel
- Optional: Elementarschäden (Starkregen, Hochwasser, Erdbeben, Rückstau)
Für Baufinanzierungen ist die Wohngebäudeversicherung faktisch Pflicht — Banken verlangen sie in der Regel als Bedingung für das Hypothekendarlehen.
Elementarschadenversicherung: Warum jetzt?
Die Elementarschadenversicherung schützt gegen Schäden durch Überschwemmung (Starkregen, Fluss-Hochwasser), Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Rückstau aus der Kanalisation. Sie ist ein optionaler Baustein, der der Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung hinzugefügt werden kann.
Nur rund 50 % der deutschen Wohngebäude sind gegen Elementarschäden versichert — obwohl das Risiko für alle Regionen Deutschlands besteht, nicht nur in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten. Starkregen kann überall auftreten. Die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal (über 1.800 zerstörte Häuser, Milliardenschäden) hat deutlich gezeigt, dass Überschwemmungsrisiken auch in Gebieten bestehen, die nicht als Risikozone eingestuft sind.
Das Zonierungssystem ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) der deutschen Versicherungswirtschaft teilt alle Adressen in vier Gefährdungsklassen ein. In Klasse 4 (sehr hohes Risiko) ist kaum noch Elementarschutz zu bekommen; in den Klassen 1–3 ist er gut erhältlich. Prüfen Sie Ihre ZÜRS-Klasse über das GDV-Naturgefahrenportal.
Eigentumswohnungen: was der WEG-Vertrag abdeckt
Bei Eigentumswohnungen (ETW) schließt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine gemeinschaftliche Wohngebäudeversicherung für das gesamte Gebäude ab — finanziert über das Hausgeld. Diese deckt die Gemeinschaftseigentumsteile (Außenwände, Dach, Treppenhaus). Was sie nicht deckt, sind Ihre Sonderausstattungen und Einbauten (neuer Parkettboden, Designbad, hochwertige Küche), die Sie als ETW-Eigentümer selbst versichern müssen — entweder über eine eigene Wohnungsinhalt-Police oder eine erweiterte Hausratversicherung mit Einbeziehung des Sondereigentums.
Privathaftpflicht: das wichtigste Produkt, das hier fehlt
Die Privathaftpflichtversicherung ist das meistempfohlene Versicherungsprodukt in Deutschland — und wird separat abgeschlossen. Sie deckt Schäden, die Sie Dritten durch Unachtsamkeit zufügen: ein umgestoßenes Glas auf dem Laptop des Nachbarn, ein umgekipptes E-Bike auf dem Parkplatz, ein Kind, das beim Spielen eine Fensterscheibe zerbricht. Typische Prämie: 50–100 €/Jahr für Einzelpersonen oder Familien. Da sie nicht Teil der Hausrat- oder Gebäudeversicherung ist, erscheint sie in diesem Rechner nicht, sollte aber auf Ihrer Versicherungs-Checkliste ganz oben stehen.
Häufige Fragen
- Ist dieser Rechner kostenlos?
- Ja — ohne Anmeldung, ohne Kosten. Alles läuft im Browser, keine Daten werden gespeichert.
- Was gilt als Unterversicherung?
- Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Inventars oder des Gebäudes liegt. Im Schadenfall erstattet die Versicherung dann nur anteilig. Wenn Ihr Hausrat €60.000 wert ist, Sie aber nur €40.000 versichert haben, erhalten Sie im Totalschaden nur zwei Drittel der tatsächlichen Schadensumme. Viele ältere Verträge haben zu niedrige Versicherungssummen, weil sie seit Jahren nicht angepasst wurden.
- Kann ich kündigen, wenn ich umziehe?
- Ja — bei einem Wohnungswechsel können Sie Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen (gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 96 VVG). Die Police gilt für den Umzugstransport kurzzeitig auch für den neuen Standort. Kündigen oder ummelden müssen Sie in jedem Fall — sonst sind Sie am neuen Standort möglichweise nicht oder falsch versichert.
- Deckt die Hausratversicherung auch Fahrraddiebstahl?
- Nur wenn der Baustein Fahrraddiebstahl eingeschlossen ist — dieser ist bei den meisten Versicherern optional und kostenpflichtig. Ohne diesen Baustein ist das Fahrrad nur bei Diebstahl aus dem abgeschlossenen Keller oder der Wohnung versichert, nicht auf der Straße. Für hochwertige Fahrräder und E-Bikes lohnt sich dieser Zusatzbaustein fast immer.