Risikolebensversicherung in Deutschland: Was Sie wissen müssen
Die Risikolebensversicherung ist der einfachste und günstigste Weg, Ihre Familie finanziell abzusichern. Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme, wenn Sie während der Vertragslaufzeit sterben — und nur dann. Es gibt keinen Rückkaufswert, keinen Sparanteil, keine Ablaufleistung. Genau deshalb ist sie so günstig.
Deutschland gehört zu den Ländern mit den günstigsten Risikolebensversicherungen weltweit, weil die Sterblichkeitsrate in Deutschland sehr gut dokumentiert und vergleichsweise niedrig ist. Für einen 35-jährigen Nichtraucher kostet €300.000 Todesfallschutz auf 20 Jahre oft weniger als €20 pro Monat.
Wann braucht man eine Risikolebensversicherung?
- Mit Familie und Kindern
- Wenn Sie Hauptverdiener oder Mitverdiener sind und Kinder haben, die von Ihrem Einkommen abhängen. Selbst wenn beide Partner berufstätig sind, reicht ein Einkommen oft nicht aus, um die laufenden Kosten (Miete/Hypothek, Kinderbetreuung, Schule) vollständig zu tragen.
- Mit Immobilienfinanzierung
- Wer ein Darlehen für Haus oder Wohnung aufgenommen hat, sollte es absichern. Stirbt der Kreditnehmer, bleibt die Restschuld — und die Hinterbliebenen müssen entweder weiter zahlen oder die Immobilie verkaufen. Banken empfehlen (oder verlangen) häufig eine Absicherung, oft als Restschuldversicherung mit fallender Versicherungssumme.
- Selbstständige und Freiberufler
- Angestellte haben zumindest Anspruch auf die gesetzliche Witwen-/Witwerrente der DRV. Selbstständige, die nicht in die DRV eingezahlt haben, erhalten keinerlei staatliche Hinterbliebenenleistungen — sie müssen sich vollständig privat absichern.
Was zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV)?
Verstirbt ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, haben Hinterbliebene Anspruch auf die gesetzliche Witwen-/Witwerrente:
- Große Witwen-/Witwerrente (55 %): Wird gezahlt, wenn der überlebende Partner Kinder unter 18 Jahren erzieht, selbst über 47 Jahre alt ist oder erwerbsgemindert ist. Sie wird dauerhaft bis zum Tod gezahlt (mit Einkommensanrechnung ab einem Freibetrag).
- Kleine Witwen-/Witwerrente (25 %): Für alle anderen — wird nur 24 Monate lang gezahlt.
Dazu kommt die Waisenrente: 10 % der Rentenansprüche des Verstorbenen pro Halbwaise (bis 18 Jahre, verlängerbar bis 27 Jahre bei Ausbildung), 20 % pro Vollwaise.
Ihren persönlichen Anspruch entnehmen Sie der jährlichen Renteninformation der DRV, die Sie automatisch ab dem 27. Lebensjahr erhalten, oder über das DRV-Onlineportal (eservice.deutsche-rentenversicherung.de).
BAV-Todesfallleistung nicht vergessen
Viele Arbeitgeber bieten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) eine Todesfallleistung an — häufig 1–3 Jahresgehälter, je nach Branche und Tarifvertrag. Diese reduziert Ihren privaten Absicherungsbedarf. Fragen Sie Ihre HR-Abteilung nach der Versorgungszusage und dem aktuellen Wert der Todesfallleistung.
Steuern und Erbschaft
Die Todesfallleistung einer Risikolebensversicherung unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer, wenn sie in den Nachlass fällt. Durch die Benennung eines unwiderruflichen Bezugsberechtigten (z.B. Ehepartner) geht die Leistung direkt an die benannte Person — außerhalb des Nachlasses. Der Erbschaftsteuer-Freibetrag für Ehegatten beträgt €500.000, für Kinder €400.000 je Kind. Bei verheirateten Paaren mit einer Police unter €500.000 sind damit in der Regel keine Erbschaftsteuern fällig.
Tipp: Überkreuzversicherung (Zwei-Personen-Haushalt: jeder versichert den anderen als versicherte Person) kann bei höheren Versicherungssummen steuerlich vorteilhaft sein — konsultieren Sie hierzu einen Steuerberater.
Gesundheitsprüfung und Risikoaufschläge
Bei der Antragstellung müssen Sie Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herzprobleme, psychische Erkrankungen) können zu Risikoaufschlägen oder Ausschlüssen führen — oder zum Ablehnen des Antrags. Nutzen Sie einen unabhängigen Makler oder Vergleichsportal, das Voranfragen an mehrere Versicherer gleichzeitig stellt (anonymisiertes Risikovoranfrageverfahren), um zu wissen, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annimmt, bevor Sie einen formellen Antrag stellen.
Häufige Fragen
- Ist dieser Rechner kostenlos?
- Ja — ohne Anmeldung, ohne Kosten. Alles läuft im Browser, keine Daten werden gespeichert.
- Brauche ich als Single eine Risikolebensversicherung?
- Wenn niemand von Ihrem Einkommen abhängig ist und Sie keine Schulden haben, die auf andere übergehen könnten, ist der Bedarf gering. Ausnahme: gemeinsame Schulden mit anderen Personen (z.B. gemeinsamer Immobilienkredit mit einem Geschwisterteil), oder wenn Sie Eltern oder Geschwister finanziell unterstützen.
- Was ist eine Restschuldversicherung?
- Eine Restschuldversicherung ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die der Tilgung des Darlehens folgt. Sie schützt genau das: die verbleibende Kreditschuld. Sie ist oft teurer als eine eigenständige Risikolebens-Police mit konstanter Versicherungssumme — vergleichen Sie beides.
- Kann ich eine Risikolebensversicherung kündigen?
- Ja — jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres (Jahresfrist) oder manchmal monatlich kündbar, je nach Vertrag. Es gibt keinen Rückkaufswert; gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Sie können den Vertrag alternativ beitragsfrei stellen, was die Versicherungssumme reduziert.