Krankenversicherung Rechner — Deutschland

GKV-Beitragsrechner: Was zahlen Sie?

Berechnen Sie Ihren monatlichen Krankenversicherungsbeitrag — nach Einkommen, Krankenkasse und Status.

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Ihre Angaben (anonym)
Ihr geschätzter GKV-Beitrag
Ihr monatlicher Beitrag
344,75 €
/ Monat
Arbeitgeberanteil: 344,75 €/ Monat

So haben wir gerechnet

Beitragspflichtiges Einkommen3.500,00 € / Mon.
Beitragsbemessungsgrenze5.175,00 € / Mon.
KV-Beitragssatz gesamt16.30% (14,60% + 1.70%)
KV-Beitrag (Ihr Anteil)285,25 € / Mon.
KV-Beitrag (Arbeitgeber)285,25 € / Mon.
Pflegeversicherungssatz (Ihr Anteil)1.70%
Pflegebeitrag (Ihr Anteil)59,50 € / Mon.
Pflegebeitrag (Arbeitgeber)59,50 € / Mon.
Gesamt Ihr Anteil (KV + Pflege)344,75 € / Mon.
Ihr Jahresbeitrag4.137,00 €

💡 Sie könnten 8,75 €/Monat sparen, wenn Sie zur günstigsten Kasse (IKK classic) wechseln.

Richtwert auf Basis der Werte 2024. Kein verbindliches Angebot. Für eine genaue Auskunft wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Entwicklung des GKV-Beitrags in Deutschland
Durchschnittlicher Arbeitnehmeranteil GKV (€/Monat, ohne Pflege) 42% seit 2016
€200€225€250€275€300€325€35020162018202020222024

Schätzung auf Basis des durchschnittlichen Bruttogehalts und des jeweiligen Gesamtbeitragssatzes (Basis + Zusatzbeitrag). Quelle: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium. Der Anstieg ab 2022 spiegelt höhere Zusatzbeiträge und die Lohnentwicklung wider.

Wie wird der GKV-Beitrag berechnet?

Der monatliche GKV-Beitrag ergibt sich aus Ihrem beitragspflichtigen Einkommen multipliziert mit dem Gesamtbeitragssatz. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • Basisbeitragssatz: 14,6% — gesetzlich festgelegt, gilt für alle Krankenkassen gleichermaßen.
  • Zusatzbeitrag: individuell je Kasse — 2025 zwischen ca. 1,2% (günstigste Kassen) und 3,8% (teuerste); der Durchschnitt stieg auf ca. 1,9% (2024: 1,7%). Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Für Angestellte gilt: Ihr Anteil = (14,6% + Zusatzbeitrag) ÷ 2 × Bruttoeinkommen. Der Arbeitgeber trägt die andere Hälfte. Ihr Einkommen wird jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von €5.512,50/Monat (2025) berücksichtigt — alles darüber ist beitragsfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die BBG beträgt 2025 €5.512,50 pro Monat (€66.150 im Jahr). Ein Arbeitnehmer mit €7.000 Brutto zahlt daher denselben GKV-Beitrag wie jemand mit €5.512,50 Brutto. Damit ist der maximale Arbeitnehmeranteil in der GKV gedeckelt — bei durchschnittlichem Gesamtbeitragssatz etwa €447–470/Monat.

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)

Wer mit seinem Bruttojahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze (VPG) von €73.800 im Jahr (€6.150/Monat) in 2025 dauerhaft überschreitet, kann in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Das ist freiwillig — wer in der GKV bleiben möchte, kann dies als freiwillig Versicherter tun.

GKV vs. PKV: Wer profitiert wovon?

  • GKV-Vorteile: Familienversicherung (Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert, wenn deren Einkommen gering), Schutz bei Krankheit und Arbeitslosigkeit, keine Gesundheitsprüfung beim Eintritt, beitragsfreie Elternzeit.
  • PKV-Vorteile: Oft günstigere Prämien für junge, gesunde Gutverdiener; bessere Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer); freie Arztwahl ohne Überweisungspflicht.
  • PKV-Risiken: Prämien steigen mit dem Alter stark; keine Familienversicherung; Rückkehr in die GKV im Alter kaum möglich; Gesundheitsprüfung beim Eintritt.

Die Pflegeversicherung (Pflegebeitrag)

Zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag wird die Pflegeversicherung erhoben. Der Beitragssatz beträgt 2025 insgesamt 3,6% (je 1,8% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Für Kinderlose ab 23 Jahren gilt ein Zuschlag von 0,6% — ausschließlich zulasten des Arbeitnehmers (seit Juli 2023 stufenweise nach Kinderzahl gestaffelt). Der Rechner oben verwendet noch die 2024-Werte (3,4% / 0,35%) und wird mit dem nächsten Update auf 2025 angepasst.

Häufige Fragen

Ist dieser Rechner kostenlos?
Ja — kein Konto, kein Haken. Alles läuft in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert.
Muss ich persönliche Daten angeben?
Nein. Der Rechner fragt nur nach allgemeinen Kategorien — kein Name, keine Sozialversicherungsnummer, keine Adresse.
Was ist der Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag ist der über den gesetzlichen Basisbeitrag (14,6%) hinausgehende kassenindividuelle Anteil. Er dient der Finanzierung der Kassenausgaben. Bei einem Kassenwechsel aus diesem Grund haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Kann ich die Krankenkasse wechseln?
Ja. Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel zum Monatsende kündigen, wenn Sie mindestens 12 Monate dort versichert waren. Wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — auch innerhalb der 12 Monate.
Was zahle ich als Selbstständiger?
Selbstständige in der GKV tragen den vollen Beitragssatz selbst (kein Arbeitgeberanteil). Mindestbemessungsgrundlage ist €1.131,67/Monat (2025), auch wenn das tatsächliche Einkommen darunter liegt. Bei nachgewiesenem geringem Einkommen kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden.
Wie hoch ist der Studentenbeitrag?
Studierende bis 25 Jahre (bzw. 14 Semester) zahlen einen einkommensunabhängigen Sonderbeitrag, der auf einer Sonderbemessungsgrundlage von €771,00/Monat basiert (2025). Bei TK-Zusatzbeitrag 2,45% ergibt das ca. €130/Monat für die Krankenversicherung (plus ca. €37 Pflegebeitrag).