Wie wird der GKV-Beitrag berechnet?
Der monatliche GKV-Beitrag ergibt sich aus Ihrem beitragspflichtigen Einkommen multipliziert mit dem Gesamtbeitragssatz. Dieser setzt sich zusammen aus:
- Basisbeitragssatz: 14,6% — gesetzlich festgelegt, gilt für alle Krankenkassen gleichermaßen.
- Zusatzbeitrag: individuell je Kasse — 2025 zwischen ca. 1,2% (günstigste Kassen) und 3,8% (teuerste); der Durchschnitt stieg auf ca. 1,9% (2024: 1,7%). Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Für Angestellte gilt: Ihr Anteil = (14,6% + Zusatzbeitrag) ÷ 2 × Bruttoeinkommen. Der Arbeitgeber trägt die andere Hälfte. Ihr Einkommen wird jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von €5.512,50/Monat (2025) berücksichtigt — alles darüber ist beitragsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Die BBG beträgt 2025 €5.512,50 pro Monat (€66.150 im Jahr). Ein Arbeitnehmer mit €7.000 Brutto zahlt daher denselben GKV-Beitrag wie jemand mit €5.512,50 Brutto. Damit ist der maximale Arbeitnehmeranteil in der GKV gedeckelt — bei durchschnittlichem Gesamtbeitragssatz etwa €447–470/Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Wer mit seinem Bruttojahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze (VPG) von €73.800 im Jahr (€6.150/Monat) in 2025 dauerhaft überschreitet, kann in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Das ist freiwillig — wer in der GKV bleiben möchte, kann dies als freiwillig Versicherter tun.
GKV vs. PKV: Wer profitiert wovon?
- GKV-Vorteile: Familienversicherung (Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert, wenn deren Einkommen gering), Schutz bei Krankheit und Arbeitslosigkeit, keine Gesundheitsprüfung beim Eintritt, beitragsfreie Elternzeit.
- PKV-Vorteile: Oft günstigere Prämien für junge, gesunde Gutverdiener; bessere Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer); freie Arztwahl ohne Überweisungspflicht.
- PKV-Risiken: Prämien steigen mit dem Alter stark; keine Familienversicherung; Rückkehr in die GKV im Alter kaum möglich; Gesundheitsprüfung beim Eintritt.
Die Pflegeversicherung (Pflegebeitrag)
Zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag wird die Pflegeversicherung erhoben. Der Beitragssatz beträgt 2025 insgesamt 3,6% (je 1,8% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Für Kinderlose ab 23 Jahren gilt ein Zuschlag von 0,6% — ausschließlich zulasten des Arbeitnehmers (seit Juli 2023 stufenweise nach Kinderzahl gestaffelt). Der Rechner oben verwendet noch die 2024-Werte (3,4% / 0,35%) und wird mit dem nächsten Update auf 2025 angepasst.
Häufige Fragen
- Ist dieser Rechner kostenlos?
- Ja — kein Konto, kein Haken. Alles läuft in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert.
- Muss ich persönliche Daten angeben?
- Nein. Der Rechner fragt nur nach allgemeinen Kategorien — kein Name, keine Sozialversicherungsnummer, keine Adresse.
- Was ist der Zusatzbeitrag?
- Der Zusatzbeitrag ist der über den gesetzlichen Basisbeitrag (14,6%) hinausgehende kassenindividuelle Anteil. Er dient der Finanzierung der Kassenausgaben. Bei einem Kassenwechsel aus diesem Grund haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
- Kann ich die Krankenkasse wechseln?
- Ja. Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel zum Monatsende kündigen, wenn Sie mindestens 12 Monate dort versichert waren. Wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — auch innerhalb der 12 Monate.
- Was zahle ich als Selbstständiger?
- Selbstständige in der GKV tragen den vollen Beitragssatz selbst (kein Arbeitgeberanteil). Mindestbemessungsgrundlage ist €1.131,67/Monat (2025), auch wenn das tatsächliche Einkommen darunter liegt. Bei nachgewiesenem geringem Einkommen kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden.
- Wie hoch ist der Studentenbeitrag?
- Studierende bis 25 Jahre (bzw. 14 Semester) zahlen einen einkommensunabhängigen Sonderbeitrag, der auf einer Sonderbemessungsgrundlage von €771,00/Monat basiert (2025). Bei TK-Zusatzbeitrag 2,45% ergibt das ca. €130/Monat für die Krankenversicherung (plus ca. €37 Pflegebeitrag).